Es ist sehr töricht, uns Werke zuzuschreiben, die wir nicht leisten können.
Einige Honigwaben wurden von einem Schwarm Wespen beansprucht, aber die rechtmäßigen Besitzer, die Bienen, protestierten gegen ihre Forderung, und der Fall wurde an eine Hornisse verwiesen. Als Zeugen befragt wurden, sagten sie aus, dass bestimmte geflügelte Kreaturen, die ein lautes Summen von sich gaben, von gelblicher Farbe und den Bienen etwas ähnlich seien, längere Zeit um den Ort geschwirrt seien, an dem dieses Nest gefunden wurde. Doch dies entschied die Frage nicht eindeutig; denn diese Merkmale, bemerkte die Hornisse, passen sowohl auf die Bienen als auch auf die Wespen. Schließlich bot eine alte, kluge Biene an, die Angelegenheit durch diesen entscheidenden Vorschlag zu klären: „Lassen Sie einen Ort bestimmen, an dem die Kläger und die Beklagten arbeiten können: Es wird sich dann bald zeigen, wer von uns in der Lage ist, solche regelmäßigen Zellen zu bilden und sie anschließend mit dieser köstlichen Flüssigkeit zu füllen.“ Die Wespen lehnten diesen Vorschlag ab, was den Richter ausreichend davon überzeugte, auf welcher Seite das Recht lag, und er entschied zugunsten der Bienen.