Der Anstifter eines Übels ist mindestens ebenso schuldig wie derjenige, der es ausführt.
Ein Trompeter in einer Armee wurde gefangen genommen. Man ordnete sofort seine Hinrichtung an, aber er verteidigte sich, indem er sagte, es sei ungerecht, dass jemand, der, weit davon entfernt, Schaden anzurichten, nicht einmal eine Angriffswaffe trage, den Tod erleiden müsse. „Umso mehr,“ antwortete einer der Feinde, „musst du sterben; denn ohne die Absicht zu kämpfen, stachelst du andere zu dem blutigen Geschäft an; denn der, der der Anstifter einer schlechten Tat ist, ist mindestens ebenso schuldig wie derjenige, der sie begeht.“